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Millionenbetrug mit Handys: Bande unter Verdacht

Schrott © 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

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Poli­zei Düs­sel­dorf an Ermitt­lun­gen beteiligt
Im Ermitt­lungs­kom­plex „Troja“, an dem auch die Poli­zei Düs­sel­dorf betei­ligt ist, voll­stre­cken Polizei‑, Steuer- und Zoll­fahn­der seit den heu­ti­gen Mor­gen­stun­den in 20 Län­dern rund 160 Durch­su­chungs­be­schlüsse. Meh­rere Haft­be­fehle wur­den bereits voll­streckt. Hin­ter­grund sind Betrugs­fälle im Zusam­men­hang mit Mobil­te­le­fo­nen. Das Minis­te­rium der Finan­zen des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len hat den Fall in einer Pres­se­mit­tei­lung öffent­lich gemacht.

Koor­di­na­tion durch Zoll­fahn­dungs­amt Essen
Nach Anga­ben des Finanz­mi­nis­te­ri­ums sind etwa 1700 Steuer‑, Zoll- und Poli­zei­fahn­der im Ein­satz. Die Maß­nah­men fin­den in Öster­reich, Bel­gien, Bul­ga­rien, Kroa­tien, Zypern, Est­land, Finn­land, Deutsch­land, Ita­lien, Lett­land, Litauen, Luxem­burg, Polen, Por­tu­gal, Rumä­nien, der Slo­wa­kei, Spa­nien, der Schweiz, den Nie­der­lan­den und dem Ver­ei­nig­ten König­reich statt. Das Zoll­fahn­dungs­amt Essen koor­di­niert sie gemein­sam mit der Euro­päi­schen Staats­an­walt­schaft (EPPO), dem Lan­des­amt zur Bekämp­fung der Finanz­kri­mi­na­li­tät Nord­rhein-West­fa­len (LBF NRW) und der Poli­zei Düsseldorf.

Sie­ben Haft­be­fehle wur­den bereits am 26. Sep­tem­ber in Öster­reich, Deutsch­land und Spa­nien voll­streckt, dar­un­ter gegen die bei­den mut­maß­li­chen Anfüh­rer der Orga­ni­sa­tion. Dabei wur­den 15 Objekte durch­sucht. Am Sams­tag und am heu­ti­gen Tag wur­den zudem eine große Anzahl digi­ta­ler und ana­lo­ger Beweis­mit­tel sowie Ver­mö­gens­werte beschlag­nahmt und gesichert.

Vor­würfe der Euro­päi­schen Staatsanwaltschaft
Die EPPO in Köln lei­tet die Ermitt­lun­gen gegen eine Orga­ni­sa­tion. Der Ver­dacht lau­tet auf Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, gewerb­li­chen und ban­den­mä­ßi­gen Ein­fuhr­schmug­gel, Mehr­wert­steu­er­be­trug, ban­den­mä­ßi­gen Betrug und Ver­stoß gegen das Markenrecht.

Die Orga­ni­sa­tion soll über eine Mil­lion Mobil­te­le­fone füh­ren­der Her­stel­ler als Neu­ware ver­kauft haben, obwohl es sich um gebrauchte Geräte han­delte. Der geschätzte Betrugs­scha­den für Ver­brau­cher in der EU beträgt min­des­tens 300 Mil­lio­nen Euro. In meh­re­ren EU-Mit­glied­staa­ten ent­stand zudem ein Mehr­wert­steu­er­aus­fall von 30 Mil­lio­nen Euro, allein in Deutsch­land beträgt der Steu­er­scha­den min­des­tens 25 Mil­lio­nen Euro.

So soll das Sys­tem funk­tio­niert haben
Den Ermitt­lun­gen zufolge soll die Ver­ei­ni­gung Mobil­te­le­fone aus gebrauch­ten Bau­tei­len in Hong­kong und den Ver­ei­nig­ten Ara­bi­schen Emi­ra­ten zusam­men­ge­baut haben. Die Geräte wur­den anschlie­ßend gerei­nigt, als neue Tele­fone ver­packt und in die Nie­der­lande ver­schickt. Von dort gelang­ten sie zu Lagern in Deutsch­land und wur­den auf Online-Markt­plät­zen an End­kun­den in der gesam­ten EU verkauft.

Die Ermitt­lun­gen deu­ten fer­ner dar­auf hin, dass Brief­kas­ten­fir­men mit Sitz in Öster­reich, Bul­ga­rien, Deutsch­land, den Nie­der­lan­den und der Schweiz seit 2018 auf betrü­ge­ri­sche Weise eine umsatz­steu­er­li­che Son­der­re­ge­lung für Wie­der­ver­käu­fer auf den Online-Ver­kauf der Geräte ange­wandt haben. Bei die­ser Dif­fe­renz­be­steue­rung wird nur die Marge, also der Unter­schied zwi­schen Ein­kaufs- und Ver­kaufs­preis, ver­steu­ert. Die Vor­aus­set­zun­gen sol­len tat­säch­lich nicht vor­ge­le­gen haben und durch sys­te­ma­ti­sche Ver­schleie­rung nur vor­ge­täuscht wor­den sein. Rich­tig wäre die Regel­be­steue­rung gewe­sen, bei der die Umsatz­steuer auf den gesam­ten Net­to­ver­kaufs­preis berech­net wird. So sol­len sich die Fir­men Wett­be­werbs­vor­teile ver­schafft und ihre Gewinne unrecht­mä­ßig gestei­gert haben.

Aus­gangs­punkt war ein OLAF-Bericht
Die Ermitt­lun­gen wur­den auf­grund eines Berichts des Euro­päi­schen Amtes für Betrugs­be­kämp­fung (OLAF) ein­ge­lei­tet. Für alle betrof­fe­nen Per­so­nen gilt die Unschulds­ver­mu­tung, bis ihre Schuld vor den zustän­di­gen Gerich­ten bewie­sen ist.

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