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Düsseldorfer Mülldetektive erfolgreich: Bis zu 3.000 Euro Bußgeld für illegale Müllentsorgung

Sperrmüll und Restabfälle blockierten auf der Stephanstraße in Reisholz nahezu den gesamten Gehweg. Der Verursacher muss 2.000 Euro Bußgeld zahlen. © Landeshauptstadt Düsseldorf/Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

Sperr­müll und Rest­ab­fälle blo­ckier­ten auf der Ste­phan­straße in Reis­holz nahezu den gesam­ten Geh­weg. Der Ver­ur­sa­cher muss 2.000 Euro Buß­geld zah­len. © Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf/Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

Ob in Bilk, Reis­holz, Knitt­kuhl oder Rath: Die Müll­de­tek­tive der Stadt Düs­sel­dorf haben erneut meh­rere Fälle ille­ga­ler Müll­ent­sor­gung auf­ge­klärt. Die Ver­ur­sa­cher müs­sen emp­find­li­che Buß­gel­der zah­len. In einem Fall wur­den 3.000 Euro fällig.

Seit 2020 sind die Düs­sel­dor­fer Müll­de­tek­tive im Ein­satz, um ille­ga­len Müll­ab­la­ge­run­gen auf die Spur zu kom­men. Als Teil der städ­ti­schen Stadt­s­au­ber­keits­of­fen­sive gehen sie Hin­wei­sen aus der Bevöl­ke­rung nach, kon­trol­lie­ren bekannte Abla­ge­orte und ver­su­chen, die Ver­ant­wort­li­chen zu ermit­teln. Vier aktu­elle Fälle zei­gen, dass die Ermitt­lun­gen durch­aus erfolg­reich sind – und für die Ver­ur­sa­cher teuer wer­den können.

Umwelt­de­zer­nent Jochen Kral lobt die Arbeit des Teams. Die Ermitt­ler kon­trol­lier­ten meh­rere tau­send Mal im Jahr und gin­gen sowohl Mel­dun­gen über die App „Düs­sel­dorf bleibt sau­ber“ als auch Hin­wei­sen auf­merk­sa­mer Bür­ger nach. Ent­schei­dend seien dabei detek­ti­vi­sche Klein­ar­beit, die Aus­wer­tung unter­schied­li­cher Infor­ma­ti­ons­quel­len und genaue Kon­trol­len vor Ort.

1.200 Euro Buß­geld für Müll in Bilk
Auf der Vol­mers­wert­her Straße in Bilk stie­ßen die Müll­de­tek­tive nach einer Mel­dung über die App auf Rest­müll, Plas­tik und Kar­to­na­gen, die auf dem Geh­weg abge­la­den wor­den waren. In den Abfäl­len fan­den sie meh­rere Schrift­stü­cke, die Hin­weise auf die Ver­ur­sa­che­rin lie­fer­ten. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen führ­ten zu einer Frau, die die Tat schließ­lich zugab. Sie muss 1.200 Euro Buß­geld zah­len. Hinzu kom­men die Kos­ten für die Müllentsorgung.

2.000 Euro für zuge­stell­ten Geh­weg in Reis­holz
Auf der Ste­phan­straße in Reis­holz hatte eine grö­ßere Menge Sperr- und Rest­müll den Geh­weg nahezu voll­stän­dig blo­ckiert. Auch hier kam der ent­schei­dende Hin­weis über die App „Düs­sel­dorf bleibt sau­ber“. Die Ermitt­ler sicher­ten vor Ort Spu­ren, konn­ten den Ver­ant­wort­li­chen aus­fin­dig machen und ver­an­lass­ten die zeit­nahe Besei­ti­gung der Abfälle. Die Rech­nung: 2.000 Euro Buß­geld plus Entsorgungskosten.

Ent­rüm­pler aus Duis­burg ent­sorgt Müll in Knitt­kuhl
Beson­ders dreist war ein Fall am Grü­ter­saa­per Weg in Knitt­kuhl. Dort hatte ein auf­merk­sa­mer Bür­ger meh­rere Säcke mit Glas­wolle und Rest­müll am Rand eines Wald­stücks ent­deckt und gemel­det. Die Ermitt­lun­gen führ­ten zu einem Ent­rüm­pler aus Duis­burg. Er hatte zuvor Arbei­ten in einem Haus in Wup­per­tal aus­ge­führt und die dabei ange­fal­le­nen Abfälle anschlie­ßend uner­laubt in Düs­sel­dorf abge­la­den. Dafür wur­den 3.000 Euro Buß­geld verhängt.

Schrott­händ­ler aus Gel­sen­kir­chen in Rath über­führt
Bei einer Kon­troll­fahrt ent­deck­ten die Müll­de­tek­tive am Müh­len­broi­cher Weg in Rath hin­ter Alt­klei­der­con­tai­nern meh­rere Säcke mit Bau­ab­fäl­len. Zunächst führte die Spur zu einem Düs­sel­dor­fer Hei­zungs- und Sani­tär­be­trieb. Bei der Ver­neh­mung des Inha­bers als Zeu­gen stellte sich her­aus, dass die Abfälle einem Schrott­händ­ler aus Gel­sen­kir­chen über­las­sen wor­den waren. Die­ser hatte sie schließ­lich uner­laubt hin­ter den Con­tai­nern ent­sorgt. Er erhielt einen Buß­geld­be­scheid über 1.500 Euro. Auch die Ent­sor­gungs­kos­ten muss er übernehmen.

Fast 200.000 Euro an Ver­warn- und Buß­gel­dern im Jahr 2025
Wie ernst die Stadt gegen ille­gale Müll­ent­sor­gung vor­geht, zei­gen auch die Zah­len: Im Jahr 2025 führ­ten die Müll­de­tek­tive ins­ge­samt 5.602 Kon­trol­len durch. Dar­aus gin­gen 1.881 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren her­vor. Die ver­häng­ten Ver­warn- und Buß­gel­der sum­mier­ten sich auf rund 200.000 Euro.

Inter­es­sant ist dabei die Ent­wick­lung im Ver­gleich zum Vor­jahr: Die Zahl der Ver­fah­ren sank um etwa zehn Pro­zent, gleich­zei­tig stieg die Summe der Ver­warn- und Buß­gel­der um rund 19 Pro­zent. 2024 waren noch etwa 165.000 Euro zusammengekommen.

Die Arbeit der Müll­de­tek­tive beschränkt sich aller­dings nicht allein auf wilde Müll­kip­pen. Fin­den die Ermitt­ler bei­spiels­weise Abfälle aus Gas­tro­no­mie­be­trie­ben, Kios­ken oder ande­ren Gewer­be­be­trie­ben, kön­nen auch die ent­spre­chen­den Geschäfte kon­trol­liert wer­den. Dabei geht es unter ande­rem um die vor­han­de­nen Müll­ton­nen­ka­pa­zi­tä­ten, Ent­sor­gungs­nach­weise und die Frage, auf wel­chen Wegen die Abfälle besei­tigt werden.

Auch ille­gale Elek­tro­schrott­samm­ler im Visier
Ein wei­te­rer Schwer­punkt sind Kon­trol­len am Vor­abend von Sperr­müll­ter­mi­nen. Dabei neh­men die Müll­de­tek­tive auch Samm­ler in den Blick, die mit Trans­por­tern uner­laubt Elek­tro­ge­räte aus dem bereit­ge­stell­ten Sperr­müll mit­neh­men. Das Ein­sam­meln von Elek­tro­alt­ge­rä­ten – vom Klein­ge­rät bis zur Wasch­ma­schine oder zum Kühl­schrank – ver­stößt gegen das Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te­ge­setz. In der Regel droht dafür eine Geld­buße von min­des­tens 1.000 Euro.

Der Hin­ter­grund ist auch ein Umwelt­pro­blem: Wer­den Elek­tro­ge­räte unsach­ge­mäß zer­legt, kön­nen gefähr­li­che Stoffe frei­ge­setzt wer­den. Nicht ver­wert­bare Bestand­teile, etwa Kunst­stoff­ge­häuse, lan­den anschlie­ßend nicht sel­ten an ande­rer Stelle wie­der als ille­gale Müllablagerung.

Stadt setzt auf Hin­weise aus der Bevöl­ke­rung
Bei der Auf­klä­rung ille­ga­ler Müll­ent­sor­gung sind die Müll­de­tek­tive auch auf die Unter­stüt­zung der Düs­sel­dor­fer ange­wie­sen. Hin­weise zu Abfall­ab­la­ge­run­gen und mög­li­chen Ver­ur­sa­chern kön­nen ent­schei­dend sein. Beson­ders ein­fach funk­tio­niert die Mel­dung über die Smart­phone-App „Düs­sel­dorf bleibt sau­ber“, die kos­ten­los für Android und Apple-Geräte ver­füg­bar ist.

Über die App las­sen sich die Abla­ge­run­gen einer pas­sen­den Kate­go­rie zuord­nen, Fotos hoch­la­den und bei Bedarf GPS-Posi­ti­ons­da­ten über­mit­teln. Die vier aktu­el­len Fälle zei­gen: Wer sei­nen Müll ein­fach auf Geh­we­gen, an Con­tai­nern oder in der Natur ablädt, muss damit rech­nen, dass die Müll­de­tek­tive ihm auf die Spur kom­men. Und das kann rich­tig teuer werden.

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