Stadtverwaltung legt Kalkulation der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sowie der Friedhofsgebühren vor/Beratung am 5. November im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Die Stadtverwaltung legt in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am Freitag, 5. November, neue Kalkulationen der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sowie der Gebühren für Friedhöfe und das Krematorium vor.
Abfallgebühren
Die Restmüllgebühren für 2022 müssen um durchschnittlich rund 4,5 Prozent angehoben werden. Grund sind die stark gestiegenen Mengen an Rest- und Biomüll sowie Sperrmüll.
Die erfasste Menge an Restmüll unterliegt weiterhin Schwankungen, ist ab dem ersten Quartal 2021 aber wieder gestiegen. Dementsprechend waren höhere Entgelte für die Entsorgung in der Müllverbrennungsanlage zu zahlen. Für 2022 wird weiterhin mit einem erhöhten Restabfallaufkommen gerechnet, was sich in der Gebührenkalkulation mit einem Gebührenanstieg von 1,4 Prozent bemerkbar macht.
Durch eine weiterhin stärkere Nachfrage nach der Biotonne ist auch die Menge des Bioabfalls von in der Spitze 2.500 Tonnen im 2. Quartal des Jahres 2018 auf in der Spitze mehr als 3.500 Tonnen im 2. Quartal 2021 gestiegen. Dies führt zu einem Anstieg der Abfallgebühren um 0,25 Prozent. Ohne diese Entwicklung wäre die Restmüllmenge noch stärker gestiegen als oben beschrieben.
Besonders hoch ist die Steigerung beim Sperrmüllaufkommen.:
Sperrmüll Quartale III/2018 bis II/2019: 17.070 Tonnen
Sperrmüll Quartale III/2019 bis II/2020: 18.344 Tonnen
Sperrmüll Quartale III/2020 bis II/2021: 20.204 Tonnen
Die Zahl der Anmeldungen zur Sperrmüllabfuhr stieg von jeweils knapp 150.000 in den Jahren bis 2019 auf knapp 190.000 im Jahr 2020, auch im laufenden Jahr 2021 wird mit rund 190.000 Anmeldungen gerechnet. Dazu werden zusätzliches Personal und zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt, was zu entsprechenden Kostensteigerungen führt.
Mit den steigenden Abfallmengen fallen höhere Entsorgungskosten an, die in der Gebührenkalkulation für 2022 abgebildet werden müssen. Daher müssen die Restmüllgebühren für das Jahr 2022 im Durchschnitt um 4,5 Prozent steigen. Für eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice beispielsweise steigt die Gebühr von 481,68 Euro (2021) auf 502,56 Euro (2022) um 20,88 Euro im Jahr.
Die jährliche Vollservice-Gebühr für Bio- und Papiertonnen bis 240 Liter Volumen steigt von 32,67 auf 32,88 Euro, also um 11 Cent.
Allerdings finden sich im Restmüll immer noch große Mengen an Wertstoffen, zum Beispiel über 10 Prozent Papier und mehr als 40 Prozent Biomüll. Wer Papier und Biomüll/Grünschnitt stattdessen über die blaue Tonne und die braune Tonne entsorgt, kann möglicherweise sein Mindestrestmüllvolumen auf minimal 15 Liter pro Person weiter reduzieren und so gegebenenfalls zu einer kleineren Restmülltonne und damit einer geringeren Restmüllgebühr wechseln. Zu einer möglichen Umstellung der Behältergrößen berät das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz unter www.duesseldorf.de/abfall sowie per E‑Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de oder telefonisch beim “Servicetelefon Stadtsauberkeit” unter Telefon 0211–8925050. Dort wird Bürgerinnen und Bürgern auch dabei geholfen, geeignete Standplätze für alle Behälter zu finden.
Die Erfassung und die Entsorgung der Abfälle kostet die Stadt Düsseldorf rund 97,5 Millionen Euro im Jahr. Diese aus Gebühren zu finanzierende Summe wird vollständig und ausschließlich für Serviceleistungen, die in der Abfallsammlung und ‑entsorgung anfallen, verwendet. Das heißt, bei der Gebührenkalkulation werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nur die Kosten angesetzt, die durch die Abfallerfassung und ‑entsorgung entstehen. Neben der Müllentsorgung gehören dazu auch die Entsorgung des Mülls aus den Straßenpapierkörben und die Beseitigung wilder Müllablagerungen im öffentlichen Straßenraum, wenn sich Verursacher nicht ermitteln lassen.
Straßenreinigungsgebühren
Auch im öffentlichen Raum steigen die Kosten für die Beseitigung des Abfalls an. Die Gebühren für die Straßenreinigung im Jahr 2022 steigen daher im Durchschnitt um 1,5 Prozent. In der in Düsseldorf häufigsten Reinigungsklasse bedeutet dies einen Anstieg von 8,40 Euro jährlich je Veranlagungsmeter auf 8,52 Euro jährlich.
Gebühren für Friedhöfe und das Krematorium
Das Garten‑, Friedhofs- und Forstamt hat die Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 kalkuliert. Das Ziel dabei ist ein insgesamt möglichst stabiles Gebührenaufkommen. Aufgrund gestiegener Betriebs‑, Sach- und Personalkosten mussten die Gebührentarife jedoch moderat angepasst werden. Die Gebühren steigen im Durchschnitt um 2,65 Prozent. Dies ist die erste Preiserhöhung seit 2015.
Eine Sarg-Einzelgrabstätte mit 20 Jahren Ruhefrist erhöht sich auf 1.059,16 Euro — aktuell noch 1.030,18 Euro, das Sarg-Wahlgrab mit 20 Jahren Nutzungszeit auf 1.402,20 Euro — aktuell 1.346,00 Euro.
Ein Urnen-Einzelgrab mit 20 Jahren Laufzeit kostet künftig 949,65 Euro — aktuell noch 929,33 Euro, während sich das Urnen-Wahlgrab für drei Urnen mit einer Laufzeit von 20 Jahren von 1.287,80 Euro auf 1.338,80 Euro erhöht.
Das Garten‑, Friedhofs- und Forstamt bietet ab dem kommenden Jahr mit der Urnen-Wahlgrabstätte “Urnenstelenhain” eine neue Bestattungsform an. Eine Urnenstele mit Platz für bis zu drei Urnen und einer Laufzeit von 30 Jahren kostet inklusive der Pflege 2.581.76 Euro. Die Inbetriebnahme der neuen Grabart wird voraussichtlich innerhalb der ersten Monate des nächsten Jahres erfolgen.
Aufgrund einer sehr geringen Nachfrage in den vergangenen Jahren wurde die Verlängerung der Nutzungszeiten der Friedhofskapellen von 20 auf 30 Minuten aus den Gebührentarifen gestrichen. Angehörige greifen stattdessen lieber auf eine doppelte Kapellenzeit zurück. Die Nutzung der Friedhofskapelle für 20 Minuten erhöht sich von 215,40 Euro auf 228,28 Euro.
Im Bereich der Einäscherungen sinken die Gebühren im Jahr 2022 deutlich um 9,27 Prozent. Die Gebühr für die Kremierung einschließlich der Umsatzsteuer beträgt 287,21 Euro.