Seite auswählen

Rheinbahn und Polizei kontrollieren Tausende Fahrgäste – Streit um DB-Fahrkarten

612 Beanstandungen bei mehr als 5.000 Kontrollen © Lokalbüro

612 Bean­stan­dun­gen bei mehr als 5.000 Kon­trol­len © Lokalbüro

Deut­lich sicht­bare Prä­senz, zahl­rei­che Kon­trol­len und meh­rere Fest­nah­men: Die Rhein­bahn und die Poli­zei Düs­sel­dorf haben am Frei­tag, 23. Okto­ber, an der U‑Bahn-Hal­te­stelle Steinstraße/Königsallee gemein­sam den zwei­ten „Akti­ons­tag Sicher­heit“ in die­sem Jahr durch­ge­führt. Ziel war es, die Sicher­heit im öffent­li­chen Nah­ver­kehr zu ver­bes­sern und das Sicher­heits­ge­fühl der Fahr­gäste zu stär­ken. Neben der offi­zi­el­len Ein­satz­bi­lanz wer­fen auch meh­rere Schil­de­run­gen von Fahr­gäs­ten Fra­gen auf: Sie sol­len trotz Fahr­kar­ten der Deut­schen Bahn ein erhöh­tes Beför­de­rungs­ent­gelt zah­len müssen.

612 Bean­stan­dun­gen bei mehr als 5.000 Kontrollen
Von 20.30 Uhr bis 4 Uhr kon­trol­lier­ten 41 Fahr­aus­weis­prü­fer ins­ge­samt 5.166 Fahr­gäste. Dabei stell­ten sie 612 Bean­stan­dun­gen fest. Das ent­spricht einer Quote von 11,8 Pro­zent. Unter­stützt wur­den die Kon­trol­len von 28 Ein­satz­kräf­ten der Poli­zei Düs­sel­dorf aus der Ein­heit PRIOS sowie zehn Sicher­heits- und Ser­vice­kräf­ten im Auf­trag der Rheinbahn.

Die Poli­zei lei­tete im sel­ben Zeit­raum 22 Straf­an­zei­gen ein, unter ande­rem wegen Belei­di­gung und Wider­stands. Zudem über­prüf­ten die Ein­satz­kräfte 231 Per­so­nen. In vier Fäl­len ergab sich der Ver­dacht einer Ord­nungs­wid­rig­keit. Drei Per­so­nen wur­den in Gewahr­sam genom­men, drei wei­tere fest­ge­nom­men. Zwei der Fest­nah­men erfolg­ten auf­grund offe­ner Haft­be­fehle. Dar­über hin­aus erhiel­ten 15 Per­so­nen einen Platz­ver­weis. Zwei Jugend­schutz­mel­dun­gen wur­den an das Jugend­amt Düs­sel­dorf übergeben.

Rhein­bahn setzt auf lang­fris­tige Sicherheitsstrategie
Der Akti­ons­tag ist Bestand­teil der Sicher­heits­stra­te­gie 2030 der Rhein­bahn. Sie setzt auf Prä­ven­tion, sicht­bare Prä­senz, moderne Tech­no­lo­gie, klare Pro­zesse und eine gelebte Sicherheitskultur.

„Sicher­heit muss für unsere Fahr­gäste und Mit­ar­bei­ten­den jeden Tag spür­bar sein“, sagte Chris­tian Finke, Vor­stand Betrieb und Infra­struk­tur der Rhein­bahn. Ent­schei­dend sei, vor Ort zu han­deln, Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men und kon­se­quent Prä­senz zu zei­gen. Im öffent­li­chen Nah­ver­kehr gäl­ten klare Regeln, und man schaue nicht weg, wenn diese miss­ach­tet wür­den. Ziel sei ein Nah­ver­kehr, in dem sich die Men­schen zu jeder Tages- und Nacht­zeit sicher füh­len könnten.

Tim Neu­bert, Pro­gramm­lei­ter Sicher­heits­stra­te­gie, ergänzte, der ÖPNV müsse nicht nur objek­tiv sicher sein, son­dern sich für die Men­schen auch sicher anfüh­len. Der Pro­zess sei bewusst lang­fris­tig ange­legt, denn Sicher­heit sei kein Zustand, son­dern eine kon­ti­nu­ier­li­che Auf­gabe, bei der man ste­tig dazu­ler­nen und sich wei­ter­ent­wi­ckeln müsse.

Body­cams sol­len Kon­flikte entschärfen
Auch Body­cams sind Bestand­teil der Sicher­heits­stra­te­gie. Alle eige­nen Fahr­aus­weis­prü­fer der Rhein­bahn sind bereits mit den Kame­ras aus­ge­stat­tet. Die Mit­ar­bei­ten­den der beauf­trag­ten Fir­men sol­len vor­aus­sicht­lich ab Anfang 2027 folgen.

Michael Strot­mann, Abtei­lungs­lei­ter Fahr­aus­weis­prü­fung, hob die enge Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei und die sicht­bare Prä­senz vor Ort her­vor. Die Erfah­run­gen mit den Body­cams seien posi­tiv. Die Geräte las­sen sich per Knopf­druck ein­schal­ten. Bereits der soge­nannte Spie­gel-Modus, bei dem sich die kon­trol­lierte Per­son selbst auf dem Dis­play sieht, könne dees­ka­lie­rend wirken.

Im Test­be­trieb gin­gen Kon­fron­ta­tio­nen und Über­griffe auf das Prüf­per­so­nal nach Anga­ben der Rhein­bahn um 27 Pro­zent zurück. Auch das Feed­back der Prüf­teams sei ins­ge­samt sehr positiv.

Streit um DB-Fahr­kar­ten bei den Kontrollen
Neben der offi­zi­el­len Ein­satz­bi­lanz erga­ben sich bei Gesprä­chen mit Fahr­gäs­ten wei­tere Fra­gen. Nach Schil­de­run­gen, die der Redak­tion vor­lie­gen, sol­len neben einem älte­ren Ehe­paar auch zwei bis drei wei­tere Fahr­gäste betrof­fen gewe­sen sein, die nach eige­nen Anga­ben mit Fahr­kar­ten der Deut­schen Bahn unter­wegs waren und den­noch ein erhöh­tes Beför­de­rungs­ent­gelt zah­len soll­ten. Wäh­rend die wei­te­ren Fälle bis­lang nicht anhand von Fahr­kar­ten über­prüft wer­den konn­ten, liegt der Redak­tion das Ticket des Ehe­paars vor.

Die bei­den Rei­sen­den waren mit einem Flex­preis-Ticket für zwei Per­so­nen von Ber­lin nach Kre­feld unter­wegs. Weil der geplante Anschluss­zug von Düs­sel­dorf nach Kre­feld wegen der Wet­ter­lage aus­fiel, ver­wies die Deut­sche Bahn sie nach ihrer Schil­de­rung auf die U 76 in Rich­tung Krefeld.

Die Fahr­karte weist die Ver­bin­dung Berlin–Düsseldorf–Krefeld aus. Ein Stem­pel des Rei­se­zen­trums Düs­sel­dorf Haupt­bahn­hof vom 23. Okto­ber doku­men­tiert die Auf­he­bung der Zug­bin­dung. Hand­schrift­lich wurde ergänzt, dass Züge in Rich­tung Kre­feld, Kleve und Goch fehl­ten. Der Auf­druck zum City-Ticket nennt für die Hin­fahrt das Stadt­ge­biet Kre­feld als Ziel.

Die Rhein­bahn ver­wies vor Ort dar­auf, dass Fahr­kar­ten der Deut­schen Bahn in ihren Bah­nen nicht aner­kannt wer­den. Ob die kon­krete Fahr­karte unter den gege­be­nen Umstän­den zur Fahrt mit der Rhein­bahn berech­tigte, lässt sich anhand des Doku­ments allein nicht abschlie­ßend beurteilen.

Der Fall wirft jedoch Fra­gen zur Abstim­mung zwi­schen den Ver­kehrs­un­ter­neh­men auf, wenn Zug­aus­fälle eine alter­na­tive Wei­ter­reise erfor­der­lich machen. Eine abschlie­ßende Bewer­tung setzt vor­aus, dass die kon­kre­ten Umstände und die gel­ten­den Beför­de­rungs­be­din­gun­gen geklärt werden.

Mehr Fotos gibt es hier

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Düsseldorf im Postfach

Die wichtigsten Meldungen aus Düsseldorf direkt in Ihr Postfach.

Newsletter

Kostenlos · jederzeit abbestellbar

Archiv

Internet-Partner