Hendrik Wüst übernimmt Bundesratspräsidentschaft – Nordrhein-Westfalen führt die Länderkammer

Archivbild Ministerpräsident Wüst © Lokalbüro
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Sonntag, 1. November 2026, die Präsidentschaft des Bundesrates übernommen. Damit steht erstmals seit 15 Jahren wieder ein nordrhein-westfälischer Ministerpräsident an der Spitze der Länderkammer. Wüst folgt auf den Bremer Bürgermeister und Präsidenten des Bremer Senats, Andreas Bovenschulte.
Bereits am 16. Oktober war Wüst von den Mitgliedern des Bundesrates einstimmig zum neuen Präsidenten gewählt worden. Die Amtszeit läuft bis zum 31. Oktober 2027. Anschließend übernimmt Bayern turnusgemäß den Vorsitz.
Unter dem Motto „Gemeinsam verbunden“ will Nordrhein-Westfalen während seiner Präsidentschaft den Zusammenhalt zwischen den Bundesländern in den Mittelpunkt stellen. Das Motto soll verdeutlichen, dass die Stärke Deutschlands wesentlich auf dem Miteinander der Länder beruht.
Wüst kündigte an, auf Zusammenarbeit statt auf politische Konfrontation zu setzen. „Gerade in einer Zeit, in der manche Debatten immer unerbittlicher geführt werden, will ich auf Kooperation statt Konfrontation setzen“, erklärte der Ministerpräsident. Deutschland sei immer dann stark gewesen, wenn Bund und Länder eng zusammengearbeitet hätten. Entscheidend sei, einander zuzuhören, offen für andere Positionen zu bleiben und das Gespräch zu suchen. „Einheit ist nie fertig. Man muss für sie arbeiten“, betonte Wüst.
Auch Nordrhein-Westfalens Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, übernimmt eine neue Aufgabe. Er wurde ebenfalls am 16. Oktober gewählt und führt ab dem 1. November den Vorsitz der Europakammer des Bundesrates.
Der Bundesratspräsident übernimmt wichtige Aufgaben innerhalb der deutschen Verfassungsordnung. Er beruft die Plenarsitzungen der Länderkammer ein, leitet sie und vertritt den Bundesrat im In- und Ausland. Dazu gehört auch der Empfang hochrangiger internationaler Delegationen.
Eine besondere Bedeutung hat zudem Artikel 57 des Grundgesetzes: Ist der Bundespräsident verhindert oder scheidet vorzeitig aus dem Amt, übernimmt der Bundesratspräsident dessen Befugnisse.
Die Präsidentschaft wechselt jährlich zum 1. November. Die Reihenfolge richtet sich nach der Einwohnerzahl der Bundesländer und geht auf die sogenannte Königsteiner Vereinbarung aus dem Jahr 1950 zurück. Sie soll sicherstellen, dass das Amt unabhängig von parteipolitischen Mehrheitsverhältnissen vergeben wird.
Für Nordrhein-Westfalen ist es eine Rückkehr an die Spitze der Länderkammer. Zuletzt hatte das Land in den Jahren 2010 und 2011 den Vorsitz inne. Damals wurde es von der damaligen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vertreten. Der erste Bundesratspräsident überhaupt kam ebenfalls aus Nordrhein-Westfalen: Ministerpräsident Karl Arnold hatte das Amt von September 1949 bis September 1950 inne.