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Hendrik Wüst übernimmt Bundesratspräsidentschaft – Nordrhein-Westfalen führt die Länderkammer

Archivbild Ministerpräsident Wüst © Lokalbüro

Archiv­bild Minis­ter­prä­si­dent Wüst © Lokalbüro

Nord­rhein-West­fa­lens Minis­ter­prä­si­dent Hen­drik Wüst hat am Sonn­tag, 1. Novem­ber 2026, die Prä­si­dent­schaft des Bun­des­ra­tes über­nom­men. Damit steht erst­mals seit 15 Jah­ren wie­der ein nord­rhein-west­fä­li­scher Minis­ter­prä­si­dent an der Spitze der Län­der­kam­mer. Wüst folgt auf den Bre­mer Bür­ger­meis­ter und Prä­si­den­ten des Bre­mer Senats, Andreas Bovenschulte.

Bereits am 16. Okto­ber war Wüst von den Mit­glie­dern des Bun­des­ra­tes ein­stim­mig zum neuen Prä­si­den­ten gewählt wor­den. Die Amts­zeit läuft bis zum 31. Okto­ber 2027. Anschlie­ßend über­nimmt Bay­ern tur­nus­ge­mäß den Vorsitz.

Unter dem Motto „Gemein­sam ver­bun­den“ will Nord­rhein-West­fa­len wäh­rend sei­ner Prä­si­dent­schaft den Zusam­men­halt zwi­schen den Bun­des­län­dern in den Mit­tel­punkt stel­len. Das Motto soll ver­deut­li­chen, dass die Stärke Deutsch­lands wesent­lich auf dem Mit­ein­an­der der Län­der beruht.

Wüst kün­digte an, auf Zusam­men­ar­beit statt auf poli­ti­sche Kon­fron­ta­tion zu set­zen. „Gerade in einer Zeit, in der man­che Debat­ten immer uner­bitt­li­cher geführt wer­den, will ich auf Koope­ra­tion statt Kon­fron­ta­tion set­zen“, erklärte der Minis­ter­prä­si­dent. Deutsch­land sei immer dann stark gewe­sen, wenn Bund und Län­der eng zusam­men­ge­ar­bei­tet hät­ten. Ent­schei­dend sei, ein­an­der zuzu­hö­ren, offen für andere Posi­tio­nen zu blei­ben und das Gespräch zu suchen. „Ein­heit ist nie fer­tig. Man muss für sie arbei­ten“, betonte Wüst.

Auch Nord­rhein-West­fa­lens Minis­ter für Bun­des- und Euro­pa­an­ge­le­gen­hei­ten, Inter­na­tio­na­les sowie Medien und Chef der Staats­kanz­lei, Natha­nael Lim­in­ski, über­nimmt eine neue Auf­gabe. Er wurde eben­falls am 16. Okto­ber gewählt und führt ab dem 1. Novem­ber den Vor­sitz der Euro­pa­kam­mer des Bundesrates.

Der Bun­des­rats­prä­si­dent über­nimmt wich­tige Auf­ga­ben inner­halb der deut­schen Ver­fas­sungs­ord­nung. Er beruft die Ple­nar­sit­zun­gen der Län­der­kam­mer ein, lei­tet sie und ver­tritt den Bun­des­rat im In- und Aus­land. Dazu gehört auch der Emp­fang hoch­ran­gi­ger inter­na­tio­na­ler Delegationen.

Eine beson­dere Bedeu­tung hat zudem Arti­kel 57 des Grund­ge­set­zes: Ist der Bun­des­prä­si­dent ver­hin­dert oder schei­det vor­zei­tig aus dem Amt, über­nimmt der Bun­des­rats­prä­si­dent des­sen Befugnisse.

Die Prä­si­dent­schaft wech­selt jähr­lich zum 1. Novem­ber. Die Rei­hen­folge rich­tet sich nach der Ein­woh­ner­zahl der Bun­des­län­der und geht auf die soge­nannte König­stei­ner Ver­ein­ba­rung aus dem Jahr 1950 zurück. Sie soll sicher­stel­len, dass das Amt unab­hän­gig von par­tei­po­li­ti­schen Mehr­heits­ver­hält­nis­sen ver­ge­ben wird.

Für Nord­rhein-West­fa­len ist es eine Rück­kehr an die Spitze der Län­der­kam­mer. Zuletzt hatte das Land in den Jah­ren 2010 und 2011 den Vor­sitz inne. Damals wurde es von der dama­li­gen Minis­ter­prä­si­den­tin Han­ne­lore Kraft ver­tre­ten. Der erste Bun­des­rats­prä­si­dent über­haupt kam eben­falls aus Nord­rhein-West­fa­len: Minis­ter­prä­si­dent Karl Arnold hatte das Amt von Sep­tem­ber 1949 bis Sep­tem­ber 1950 inne.

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