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Ver­stöße in Gas­tro­no­mie und ÖPNV/13 Kon­trol­len von pri­va­ten Feiern

Die Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes der Lan­des­haupt­stadt (OSD) muss­ten im Zeit­raum von Frei­tag, 2., bis Mon­tag, 5. Okto­ber, 73 Hin­wei­sen auf Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung nach­ge­hen. Dabei wur­den zahl­rei­che Ver­stöße in der Gas­tro­no­mie sowie in Dis­ko­the­ken fest­ge­stellt. Zudem wur­den erst­mals pri­vate Fei­ern hin­sicht­lich der Ein­hal­tung der Coro­naschutz­ver­ord­nung kontrolliert.

Ein­sätze am Frei­tag, 2. Oktober
Im Rah­men der Kon­trolle meh­re­rer Gas­tro­no­mie­be­triebe in der Alt­stadt wur­den ver­schie­dene Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung und die damit ver­bun­de­nen Hygie­ne­auf­la­gen fest­ge­stellt. So tra­fen die OSD-Ein­satz­kräfte in einem Betrieb tan­zende Men­schen an. Diese tru­gen nicht die vor­ge­schrie­bene Mund-Nasen-Bede­ckung und wech­sel­ten zwi­schen den ver­schie­de­nen Tischen, um “neue Kon­takte zu knüp­fen”. Nach Auf­nahme der Per­so­na­lien wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. In einem wei­te­ren Betrieb tanz­ten 16 Gäste an zwei Tischen. Dabei wur­den die Min­dest­ab­stände nicht ein­ge­hal­ten und die höchst­zu­läs­sige Per­so­nen­zahl einer Gruppe wurde über­schrit­ten. Auch in die­sem Fall wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Gemäß des Über­wa­chungs­auf­tra­ges hin­sicht­lich der Ein­hal­tung der Coro­naschutz­ver­ord­nung kon­trol­lierte der OSD an die­sem Tag sie­ben pri­vate Fei­ern. Bei allen kon­trol­lier­ten Fei­ern wur­den die bestehen­den Vor­ga­ben eingehalten.

Ein­sätze am Sams­tag, 3. Oktober
Bei der Kon­trolle eines Kon­zer­tes in Flin­gern-Süd wurde fest­ge­stellt, dass das Ser­vice­per­so­nal bei der Bedie­nung der Gäste an der Theke keine Mund-Nasen-Bede­ckung trug. Eine Schutz­ab­tren­nung der Theke war nicht vor­han­den. Auch die an der Theke war­ten­den Gäste tru­gen keine Mund-Nasen-Bede­ckung. Des Wei­te­ren hiel­ten die Gäste weder unter­ein­an­der noch zu den Musi­kern auf der Bühne den erfor­der­li­chen Min­dest­ab­stand ein. Die OSD-Ein­satz­kräfte ord­ne­ten dar­auf­hin das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung für das Ser­vice­per­so­nal sowie für Gäste wäh­rend des Ver­las­sens der Tische an. Zudem wurde auf­er­legt, den vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ab­stand zwi­schen den Tischen her­zu­stel­len und vier Meter Abstand zur Bühne zu gewähr­leis­ten. Allen Auf­for­de­run­gen wurde Folge geleis­tet. Gegen den Ver­an­stal­ter wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

In einer Dis­ko­thek in Stadt­mitte tra­fen die OSD-Mit­ar­bei­ter bereits am Ein­gang Gäste ohne Mund-Nasen-Bede­ckung an. Im Unter­ge­schoss wurde ein lau­fen­der Dis­ko­the­ken­be­trieb fest­ge­stellt. Dort befan­den sich rund 100 Per­so­nen, von denen etwa 70 in den Gän­gen und an den Tischen tanz­ten. Meh­rere Gäste tru­gen dabei keine Mund-Nasen-Bede­ckung. Wei­ter­hin waren die Besu­cher­da­ten­lis­ten der Dis­ko­thek feh­ler­haft. So waren ab 0.30 Uhr keine neuen Gäste mehr erfasst wor­den, obwohl zu spä­te­rer Zeit wei­tere Per­so­nen beim Betre­ten der Dis­ko­thek beob­ach­tet wer­den konn­ten. Dar­über hin­aus ver­stieß der Betrieb in meh­re­ren Fäl­len gegen das Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz. So fan­den die OSD-Mit­ar­bei­ter 36 mit Tabak gefüllte Shishas vor. Auf dem Boden sowie am DJ-Pult lagen meh­rere Ziga­ret­ten­stum­mel ver­streut. Auf­grund der zahl­rei­chen Ver­stöße wurde die Dis­ko­thek mit Unter­stüt­zung der Poli­zei geräumt und geschlos­sen. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

In einem Gas­tro­no­mie­be­trieb in der Alt­stadt stell­ten die Mit­ar­bei­ter des OSD fest, dass die Min­dest­ab­stände zwi­schen den Tischen nicht ein­ge­hal­ten wur­den. Zudem waren diese mit Bier­de­ckeln sowie Speise- und Geträn­ke­kar­ten ein­ge­deckt. Der wenig ein­sich­tige Inha­ber wurde dar­auf­hin über die vor­ge­fun­de­nen Män­gel infor­miert und auf­ge­for­dert, diese zu besei­ti­gen. Gleich­zei­tig wurde eine Nach­kon­trolle ange­kün­digt. Als die OSD-Ein­satz­kräfte den Betrieb einige Zeit spä­ter wie ange­kün­digt einer Nach­kon­trolle unter­zo­gen, hat­ten sich die Umstände jedoch nicht ver­bes­sert, son­dern deut­lich ver­schlech­tert. So wur­den Mit­ar­bei­ter ange­trof­fen, die an der Theke und in der Küche rauch­ten. Auch die erfor­der­li­chen Abstände zwi­schen den Tischen wur­den wei­ter­hin nicht ein­ge­hal­ten. Gäste saßen daher teil­weise Rücken an Rücken. Zudem waren die Tische wei­ter­hin mit Speise- und Geträn­ke­kar­ten ein­ge­deckt. Erst nach erneu­ter Anspra­che durch die Ein­satz­kräfte began­nen die Mit­ar­bei­ter schließ­lich, Gäste zur Wah­rung der Min­dest­ab­stände umzu­set­zen. Eine wei­tere Nach­kon­trolle mit Andro­hung einer mög­li­chen Schlie­ßung des Betrie­bes für den Fall, dass die Män­gel nicht beho­ben wor­den sein soll­ten, wurde ange­kün­digt. Auf­grund der Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung sowie gegen das Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Gemäß des Über­wa­chungs­auf­tra­ges hin­sicht­lich der Ein­hal­tung der Coro­naschutz­ver­ord­nung kon­trol­lierte der OSD an die­sem Tag fünf pri­vate Fei­ern. Bei allen kon­trol­lier­ten Fei­ern wur­den die bestehen­den Vor­ga­ben eingehalten.

Ein­sätze am Sonn­tag, 4. Oktober
Bei der Kon­trolle eines Imbis­ses in der Alt­stadt erkann­ten die OSD-Ein­satz­kräfte bereits von außen, dass ein Mit­ar­bei­ter und zwei Kun­den keine Mund-Nasen-Bede­ckung tru­gen. Nach ent­spre­chen­der Beleh­rung wurde zudem im wei­te­ren Ver­lauf der Kon­trolle fest­ge­stellt, dass Salz- und Pfef­fer­streuer auf den Tischen stan­den, keine Raum­skizze vor­lag, Besu­cher­da­ten­lis­ten nicht ord­nungs­ge­mäß geführt wur­den und auf den Toi­let­ten kein Des­in­fek­ti­ons­mit­tel vor­ge­hal­ten wurde. Auch in den hin­te­ren Räu­men des Imbis­ses wur­den Män­gel fest­ge­stellt. So stand in der Küche ein vol­ler Aschen­be­cher offen herum. Außer­dem war eine Tür von der Küche zu den im Roh­bau befind­li­chen Abstell­räu­men geöff­net, sodass eine Gefähr­dung durch Unge­zie­fer oder andere Ver­un­rei­ni­gun­gen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den konnte. Der Inha­ber wurde dar­auf­hin ein­dring­lich belehrt und auf­ge­for­dert, die Miss­stände unver­züg­lich abzu­stel­len. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

In einem Zug der Stra­ßen­bahn-Linie 704 tra­fen die Mit­ar­bei­ter des OSD einen Fahr­gast ohne die im ÖPNV vor­ge­schrie­bene Mund-Nasen-Bede­ckung an. Als die Ein­satz­kräfte den Fahr­gast auf­for­der­ten die Stra­ßen­bahn zu ver­las­sen, wurde die­ser aggres­siv und atta­ckierte die Ein­satz­kräfte mit Schlä­gen und Trit­ten. Nur mit erheb­li­chem Kraft­auf­wand gelang es den mehr­fach in Rich­tung der Ein­satz­kräfte spu­cken­den Mann zu Boden zu brin­gen und zu fixie­ren. Wäh­rend des Ein­sat­zes wur­den die Ein­satz­kräfte zudem von Außen­ste­hen­den mas­siv bedrängt und beleidigt.

Gemäß des Über­wa­chungs­auf­tra­ges hin­sicht­lich der Ein­hal­tung der Coro­naschutz­ver­ord­nung kon­trol­lierte der OSD an die­sem Tag eine pri­vate Feier. Die bestehen­den Vor­ga­ben wur­den auch dort eingehalten.

Ein­sätze am Mon­tag, 5. Oktober
Die Nach­kon­trolle eines Bis­tros in Ober­bilk ergab aber­mals meh­rere Ver­stöße gegen die Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung. Bei Ein­tref­fen der Ein­satz­kräfte tru­gen zwei Mit­ar­bei­te­rin­nen hin­ter dem Tre­sen keine Mund-Nasen-Bede­ckung und leg­ten diese erst nach Auf­for­de­rung an. Dar­über hin­aus ergab eine Befra­gung der Gäste, dass diese nicht in Besu­cher­da­ten­lis­ten erfasst wor­den waren. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen gaben auf Befra­gen dazu an, dass es unwich­tig sei, ob sich die Gäste ein­tra­gen oder nicht. Der wäh­rend des Ein­sat­zes hin­zu­kom­mende Inha­ber des Betrie­bes zeigte sich bezüg­lich der Ein­hal­tung der Coro­naschutz­ver­ord­nung eben­falls unein­sich­tig. Da die OSD-Ein­satz­kräfte neben den erneu­ten Ver­stö­ßen gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung zudem fest­stell­ten, dass in dem Bis­tro offen­sicht­lich ver­bo­te­nes Glücks­spiel betrie­ben wird, wurde gegen den Inha­ber ein wei­te­res Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Auch in einem Café in Flin­gern-Süd stellte der OSD gleich meh­rere Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung fest. So wurde eine hin­ter dem Tre­sen arbei­tende Mit­ar­bei­te­rin ohne die erfor­der­li­che Mund-Nasen-Bede­ckung ange­trof­fen. Im Betriebs­raum waren zum Zeit­punkt der Kon­trolle sechs Gäste anwe­send, die auf Befra­gen anga­ben, nicht zur Abgabe von Kon­takt­da­ten auf­ge­for­dert wor­den zu sein. Wei­ter­hin stellte sich her­aus, dass keine Raum­skizze vor­han­den war, die Tische nicht num­me­riert und uner­laub­ter­weise mit Zucker­streu­ern und Milch ein­ge­deckt waren und auf den Toi­let­ten kein Des­in­fek­ti­ons­mit­tel vor­ge­hal­ten wurde. Zudem wurde ein Ver­stoß gegen das Jugend­schutz­ge­setz fest­ge­stellt, da eine soge­nannte “Ziggi-Karte”, zum Zie­hen von Ziga­ret­ten ohne Per­so­nal­aus­weis und dadurch ohne Alters­kon­trolle, frei zugäng­lich auf dem Ziga­ret­ten­au­to­ma­ten lag. Gegen den Betrei­ber des Cafés wurde dar­auf­hin ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Ein­satz­sta­tis­tik
Ins­ge­samt ver­zeich­nete der OSD von Frei­tag, 2. Okto­ber, bis ein­schlí­eß­lich Mon­tag, 5. Okto­ber, 209 Ein­sätze, von denen 73 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung stan­den. Die Gesamt­zahl der qua­li­fi­zier­ten Gesamt­ein­sätze des OSD seit dem 18. März 2020 bezif­fert sich auf 11.810, von denen 6.465 Bezug zur Umset­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung hat­ten. 21 Anrufe zum Thema gin­gen in den ver­gan­ge­nen vier Tagen bei der Leit­stelle des OSD ein. Die Gesamt­zahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leit­stelle ein­ge­gan­ge­nen Anrufe beläuft sich auf 9.602.

Für Fra­gen zum Thema “Coro­na­vi­rus” hat die Lan­des­haupt­stadt ein Infor­ma­ti­ons­por­tal ein­ge­rich­tet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona