Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen und der hohen Auslastung der Intensivstationen in Düsseldorf tritt ab Montag, 19. April, in der Landeshauptstadt Düsseldorf die “Notbremse” der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.
In Düsseldorf gab es mit Stand Donnerstag, 15. April, 130 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Laut der Information des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) sind damit aktuell rund 1200 Personen in Düsseldorf infiziert. Die 7‑Tages-Inzidenz liegt nach den vorliegenden Zahlen damit in Düsseldorf bei 140.9 — heute vor einer Woche lag sie noch bei 91. Nicht nur Düsseldorf ist von einem sprunghaften Anstieg der Inzidenz betroffen – für Nordrhein-Westfalen meldete das RKI heute einen Wert von 158,6 und damit den höchsten Wert in diesem Jahr. Von den Infizierten in Düsseldorf werden 136 in Krankenhäusern behandelt, davon 44 auf Intensivstationen. Damit waren in der Landeshauptstadt heute vormittag nur sechs Intensivbetten frei.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Wir haben die in der Coronaschutzverordnung des Landes vorgesehene Testoption für die Landeshauptstadt Düsseldorf per Allgemeinverfügung bis Sonntag befristet. Eine Verlängerung ist angesichts des Infektionsgeschehens und insbesondere der Lage in den Kliniken leider nicht zu verantworten. Führende Intensivmediziner haben aufgrund dieser Entwicklungen die Großstädte aufgefordert, sofort zu handeln — und das tun wir. Auch wenn es uns nicht leicht fällt. Denn nach einem Jahr Pandemie sehnen sich die Menschen nach Normalität.”
Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Burkhard Hintzsche: “Wir haben es bereits mit einem exponentiellen Wachstum zu tun, das heißt: die Belastung der Kliniken wird weiter zunehmen. Daher werden wir morgen mit den Krankenhäusern über das weitere Vorgehen beraten. Gleichzeitig hoffen wir mit dem nun angezogenen Tempo bei den Impfungen weitermachen zu können und diese Woche 20.000 Impfungen vorzunehmen, das ist jedoch weiterhin abhängig von der Lieferung des Impfstoffes.”
Die Regelungen der Notbremse des Landes NRW finden Sie unter: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021–04-15_coronaschvo_ab_19.04.2021_lesefassung.pdf Sie beinhalten u.a. die Schließung der Kulturinstitute und den Stop von “Click & Meet”-Angeboten im Handel. Ausgenommen von Schließungen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte.