Stadt nimmt Anträge zur Aus­zah­lung entgegen

Die NRW-Lan­des­re­gie­rung stellt unbü­ro­kra­ti­sche und schnelle Sofort­hilfe für von der Unwet­ter­ka­ta­stro­phe vom 14./15. Juli 2021 betrof­fene Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Unter­neh­men und Ange­hö­rige freier Berufe, Land­wirte und Kom­mu­nen in Höhe von 200 Mil­lio­nen Euro bereit. Auch für Düs­sel­dorf ste­hen Gel­der aus dem Sofort­hil­fe­pro­gramm des Lan­des zur Verfügung.

Berech­tigte Pri­vat­leute erhal­ten 1.500 Euro plus 500 Euro je wei­te­ren Bewoh­ner pro Haus­halt. Maxi­mal wer­den für Pri­vat­haus­halte 3.500 Euro aus­ge­zahlt. Betrof­fene Unter­neh­men, Frei­be­ruf­ler sowie Land- und Forst­wirte erhal­ten aus dem Lan­destopf pau­schal 5.000 Euro.

Betrof­fene Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Düs­sel­dorf kön­nen sich mit ihrem Antrag (Stich­wort “Hoch­was­ser-Sofort­hilfe”) zur Aus­zah­lung an fol­gende Mail­adresse wen­den: soforthilfehochwasser@duesseldorf.de

Düs­sel­dor­fer Unter­neh­men, Frei­be­ruf­ler sowie Land- und Forst­wirte kön­nen ihre Anträge mit Stich­wort “Hoch­was­ser-Sofort­hilfe” ein­rei­chen unter:
soforthilfehochwasserunternehmen@duesseldorf.de

Infor­ma­tio­nen dazu gibt es wochen­tags auch bei der Info-Line der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf unter: Tele­fon 0211–8991.

Infos zur Richt­li­nie sowie Anträge zur Aus­zah­lung der NRW-Sofort­hil­fen gibt es unter: https://www.land.nrw/soforthilfe