Ordnungsamt kontrolierte an der Rheinpromenade Foto: LOKALBÜRO

Ord­nungs­amt kon­tro­lierte an der Rhein­pro­me­nade Foto: LOKALBÜRO

 

Am ver­gan­ge­nen Wochen­ende waren deut­lich weni­ger Men­schen am Rhein­ufer und in der Alt­stadt unter­wegs — Gedränge blieb aus

An dem ers­ten Wochen­ende seit Ein­füh­rung des Ver­weil­ver­bots und der erwei­ter­ten Mas­ken­pflicht in Düs­sel­dorf blieb ein erneu­ter Mas­sen­an­sturm aus. Die Zahl der Besu­cher in der Alt­stadt und am Rhein­ufer war deut­lich gerin­ger als noch eine Woche zuvor. Ein erneu­tes Gedränge wie am Wochen­ende des 20./21. Februar 2021, bei dem die im Zuge des Coro­naschut­zes erfor­der­li­chen Min­dest­ab­stände zwi­schen den Men­schen nicht ein­ge­hal­ten wur­den oder wer­den konn­ten, ist dank der Neu­re­ge­lun­gen ausgeblieben.

“Wir dür­fen nicht ver­ken­nen, dass wir in Düs­sel­dorf wei­ter­hin eine ernst­hafte Lage haben. Die 7‑Ta­ges-Inzi­denz liegt aktu­ell bei 51 und der Anteil der anste­cker­en­de­ren bri­ti­schen Virus­mu­ta­tion an der Zahl der Neu­in­fek­tio­nen ist inzwi­schen auf rund die Hälfte ange­stie­gen. Es gilt jetzt, die gewon­ne­nen Vor­teile nicht zu ver­spie­len und einer drit­ten Infek­ti­ons­welle vor­zu­beu­gen”, erklärte der Stadt­di­rek­tor und Lei­ter des Kri­sen­sta­bes Burk­hard Hintzsche. “Die Maß­nah­men die­nen dem Schutz der Bevöl­ke­rung und damit der Gemein­schaft — am liebs­ten wäre uns, wir müss­ten gar keine Ver­bote aussprechen.”

“Wir hat­ten am 20./21. Februar ein Wochen­ende mit mehr als 600.000 Men­schen an der Rhein­ufer­pro­me­nade. So ein Gedränge auf engs­tem Raum ist in Zei­ten einer Corona-Pan­de­mie und ange­sichts eines zuneh­men­den Anteils einer hoch­an­ste­cken­den Coro­na­vi­rus­mu­ta­tion unhalt­bar. Viele Men­schen in Düs­sel­dorf haben das ebenso emp­fun­den und darum gebe­ten, das zukünf­tig zu ver­hin­dern”, erläu­terte Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum. “Am Wochen­ende haben das Ver­weil­ver­bot wie auch die erwei­terte Mas­ken­pflicht sehr zur Ent­span­nung der Lage im Bereich der Alt­stadt und des Rhein­ufers bei­getra­gen. Aber ich kann Ihnen ver­si­chern: Wir wol­len Ein­schrän­kun­gen nur solange wei­ter­füh­ren wie sie wirk­lich erfor­der­lich sind. Vor die­sem Hin­ter­grund bewer­ten wir die Situa­tion vor Ort regel­mä­ßig neu.”

Die Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes der Lan­des­haupt­stadt haben am Wochen­ende vom Frei­tag, 26. bis Sonn­tag, 28. Februar, per­sön­lich meh­rere Hun­dert Men­schen ange­spro­chen und auf das Ver­weil­ver­bot hin­ge­wie­sen. Die Ange­spro­che­nen zeig­ten sich zum gro­ßen Teil ein­sich­tig. Über Durch­sa­gen per Laut­spre­cher­wa­gen erfolgte die Anspra­che einer noch grö­ße­ren Zahl von Men­schen. Nur in einem Fall wurde bei einem beson­ders reni­ten­ten Mann ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Ver­stoß gegen das Ver­weil­ver­bot ein­ge­lei­tet. Die­ser hatte sich vehe­ment gewei­gert, mit sei­nem Ghet­to­blas­ter wei­ter zu gehen. Die Mas­ken­pflicht wurde hin­ge­gen häu­fi­ger igno­riert und geahn­det: Es muss­ten mehr als 100 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet werden.

Der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) war am Wochen­ende in zwei Schich­ten mit bis zu 40 Mit­ar­bei­ten­den im Ein­satz. Dabei wur­den die städ­ti­schen Außen­dienst­kräfte durch die Poli­zei unter­stützt. Zum einen bil­de­ten die OSD-Mit­ar­bei­ten­den mit Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten Dop­pel­strei­fen, zum ande­ren kon­trol­lierte die Poli­zei auch in sepa­ra­ten Streifen.

Eine regel­mä­ßig wöchent­lich tagende Exper­ten­gruppe, der unter ande­rem die Poli­zei und das Ord­nungs­amt ange­hö­ren, hatte das Ver­weil­ver­bot für ein ver­hält­nis­mä­ßi­ges und mil­des Instru­ment ange­se­hen. Damit konn­ten mög­li­che Alter­na­ti­ven zum Infek­ti­ons­schutz wie die Absper­rung der gesam­ten Rhein­ufer­pro­me­nade oder ein Ver­bot des Außer-Haus-Ver­kau­fes (“To Go”) ver­hin­dert wer­den. Die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit eines Ver­weil­ver­bo­tes, das Spa­zie­ren­ge­hen am Rhein­ufer wei­ter mög­lich macht, hat das Ver­wal­tungs­ge­richt zwi­schen­zeit­lich bestätigt.