Eintreffen des Ordnungsamt Foto: LOKALBÜRO

Sym­bol­bild Ord­nungs­amt Foto: LOKALBÜRO

 

Bei einer Kon­trolle in einem Bil­ker Lokal wur­den Ein­satz­kräfte des Ord­nungs­amts von einer gan­zen Reihe an Ver­stö­ßen überrascht

Ein­mal Ver­stoß-Rou­lette spie­len: Das dach­ten sich wohl eine Besu­che­rin und der Betrei­ber eines Gas­tro­no­mie­be­trie­bes in Bilk. Bei einer rou­ti­ne­mä­ßi­gen Kon­trolle stell­ten Ein­satz­kräfte des Ord­nungs­am­tes gleich eine ganze Reihe an Ver­stö­ßen fest: Von gefälsch­ten Auf­ent­halts­ti­teln, Ver­stö­ßen gegen Corona-Auf­la­gen über Heh­le­rei zu einem ille­ga­len Friseurbetrieb.

Am Diens­tag, 29. März, betrat eine zivile Streife des Ord­nungs­d­am­tes das Lokal, um die Ein­hal­tung der Coro­naschutz­ver­ord­nung zu über­prü­fen. Außer einer Per­son an einem Geld­spiel­ge­rät befand sich jedoch nie­mand im Lokal. Der Chef, so der Mann, würde sicher­lich gleich zurück­kom­men. Die Ein­satz­kräfte bemerk­ten zwei Etuis mit ori­gi­nal ver­pack­ten Mar­ken-Son­nen­bril­len auf einem Tisch. Außer­dem befand sich im hin­te­ren Teil der Gast­stätte ein augen­schein­lich ille­ga­ler Fri­seur­be­trieb mit Fri­seur­stuhl, Haar­schnei­de­ma­schi­nen und Spiegeln.

Kurz dar­auf betrat eine Frau das Lokal und bestellte beim ver­meint­li­chen Gast am Glücks­spiel­au­to­ma­ten einen Kaf­fee. Sie trug dabei keine Mund-Nasen-Bede­ckung. Als die Ein­satz­kräfte des­we­gen ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­lei­ten und die Per­so­na­lien auf­neh­men woll­ten, konnte die 49-Jäh­rige kei­nen 3G-Nach­weis vor­le­gen. Zudem fie­len den Ein­satz­kräf­ten bei der Per­so­na­li­en­kon­trolle ori­gi­nal­ver­packte Apple-Kopf­hö­rer in der Tasche der Frau auf. Da sich der Ver­dacht auf­drängte, dass es sich bei den Pru­duk­ten — und auch bei den Son­nen­bril­len — um Die­bes­gut han­deln könnte, durch­such­ten die Ein­satz­kräfte nun die Hand­ta­sche und fan­den Bar­geld sowie ein ori­gi­nal ver­pack­tes, jedoch mut­maß­lich gefälsch­tes iPhone 13 Max.

Zur Her­kunft der Ware machte die aus Rumä­nien stam­mende Frau wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen. Die Kopf­hö­rer, so sagte sie zunächst, hätte sie in China bestellt. Kurz dar­auf gab sie an, sie hätte sie gefun­den, bevor sie meinte, sie hätte die Ware in Bel­gien für Freunde gekauft. Auch zum iPhone machte die Frau wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen. Wäh­rend der Befra­gung zog sie immer wie­der ihre Maske unter das Kinn. Inzwi­schen traf auch der Inha­ber des Geschäf­tes ein, der sagte, er würde die Frau nicht kennen.

Bei der Per­so­na­li­en­fest­stel­lung der Frau fiel den Ein­satz­kräf­ten zudem ein fran­zö­si­scher Auf­ent­halts­ti­tel auf. Die­sen hätte sie als Rumä­nin — und somit EU-Bür­ge­rin — nicht benö­tigt. Es bestan­den Zwei­fel an der Echt­heit des Auf­ent­halts­ti­tels, wes­halb die Streife die Frau zur Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof brachte. Die Beam­ten stell­ten fest, dass es sich beim Titel ver­mut­lich um eine Fäl­schung handelte.

Die Ord­nungs­amt-Ein­satz­kräfte behiel­ten eine Sicher­heits­leis­tung in Höhe von 428,50 Euro auf­grund von Ver­stö­ßen gegen die Corona-Schutz­ver­ord­nung (Mas­ken­pflicht, 3G-Nach­weis) ein. Dar­auf­hin über­ga­ben sie die Frau der Poli­zei, die die Frau wegen des Ver­dachts auf Heh­le­rei und wei­tere Straf­ta­ten festnahm.