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Bilanz 2023: Zah­len wei­ter auf hohem Niveau

Die Zahl der durch das Ord­nungs­amt geahn­de­ten Ver­kehrs­ver­stöße in Düs­sel­dorf sinkt leicht im Ver­gleich zum Vor­jahr, befin­det sich jedoch wei­ter­hin auf einem hohen Niveau. 458.252 Falsch­par­ker und 256.908 Tem­po­sün­der wur­den im Jahre 2023 erfasst – zum Ver­gleich: 2022 waren es 490.101 Falsch­par­ker und 261.767 Tem­po­sün­der. Hier scheint auch der ver­schärfte Buß­geld­ka­ta­log, der höhere Ver­war­nungs­gel­dern bei Ver­stö­ßen vor­sieht, für ein ers­tes Umden­ken bei den Ver­kehrs­teil­neh­men­den in der Lan­des­haupt­stadt zu sorgen.

Geschwin­dig­keits­über­wa­chung
Ins­ge­samt 256.908 Auto­fah­rer haben im ver­gan­ge­nen Jahr Post von der Stadt erhal­ten, weil sie im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet zu schnell gefah­ren waren (2022: 261.767). Im Rhein­ufer­tun­nel wur­den die meis­ten Ver­stöße regis­triert, näm­lich 83.940 (2022 = Vor­jahr: 98.872).

Trau­ri­ger Spit­zen­rei­ter war ein Auto­fah­rer, der im April mit sei­nem BMW mit 170 Stun­den­ki­lo­me­tern statt der erlaub­ten 60 Stun­den­ki­lo­me­ter durch den Tun­nel raste. Den Fahr­zeug­füh­rer erwar­tete ein Buß­geld in Höhe von 800 Euro, ein drei­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Auf der Auto­bahn A44 wur­den 37.408 Ver­stöße regis­triert (2022 = Vor­jahr 37.073). Die höchste gemes­sene Geschwin­dig­keit wurde im Februar mit 230 Stun­den­ki­lo­me­ter anstatt der erlaub­ten 100 Stun­den­ki­lo­me­ter fest­ge­stellt. Den Fahr­zeug­füh­rer eines Audi erwar­tete ein Buß­geld in Höhe von 700 Euro, ein drei­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot sowie zwei Punkte in Flensburg.

An den zehn sons­ti­gen sta­tio­nä­ren Über­wa­chungs­an­la­gen im Stadt­ge­biet waren 21.664 Ver­kehrs­teil­neh­mer zu schnell unter­wegs (2022: 29.703).

Mobile Blit­zer
Die Ein­hal­tung der Tem­po­li­mits wird außer­dem mit mobi­len und semi­sta­tio­nä­ren Mess­ge­rä­ten kon­trol­liert. An mehr als 700 mög­li­chen Stand­or­ten in der Stadt geht es vor allem um den Schutz von Schul­we­gen, die Sicher­heit vor Senio­ren­ein­rich­tun­gen und Kran­ken­häu­sern oder all­ge­mein um Unfall­häu­fungs­stel­len. Dabei wur­den ins­ge­samt 113.896 Ver­kehrs­sün­der ertappt, die zu schnell unter­wegs waren (Vor­jahr: 96.119). Diese Stei­ge­rung der Fall­zah­len ist vor­nehm­lich auf eine Aus­wei­tung der Kapa­zi­tä­ten der Geschwin­dig­keits­über­wa­chung zurückzuführen.

Moder­ni­sie­rung
Im Jahr 2023 wurde die in Düs­sel­dorf ein­ge­setzte sta­tio­näre Mess­tech­nik wei­ter moder­ni­siert. An den Geschwin­dig­keits­mess­stand­or­ten Süd­ring in Fahrt­rich­tung Neuss sowie auf der Mün­che­ner Straße in Fahrt­rich­tung stadt­aus­wärts wur­den alte Mess­an­la­gen gegen moderne, auf Laser­tech­nik basierte Anla­gen, aus­ge­wech­selt. Diese Mess­tech­nik über­win­det die Nach­teile her­kömm­li­cher Sen­so­rik und ist eine zukunfts­fä­hige Lösung. Das voll­kom­men berüh­rungs­freie Mess­ver­fah­ren benö­tigt kei­ner­lei auf­wän­dige und war­tungs­in­ten­sive Ein­bau­ten in den Stra­ßen­be­lag. Ver­kehrs- und Wit­te­rungs­be­din­gun­gen haben somit kei­nen Ein­fluss auf die Qua­li­tät der Messergebnisse.

Rot­licht­über­wa­chung
Wegen Miss­ach­tens einer roten Ampel wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr 8.155 Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet (Vor­jahr: 13.606). Die meis­ten Ver­stöße wur­den am “Nord­stern” fest­ge­stellt, wo 7.871 Auto­fah­rer (Vor­jahr: 13.259) das Rot­licht miss­ach­te­ten. Auf­grund der Brü­cken- und Stra­ßen­bau­maß­nah­men am Nord­stern musste die Mess­an­lage zeit­weise außer Betrieb genom­men wer­den, wodurch sich der Rück­gang der Fall­zah­len erklärt.

Ruhen­der Verkehr
Im Jahr 2023 wur­den vom Ord­nungs­amt ins­ge­samt 458.252 Halt- und Park­ver­stöße mit Ver­warn- oder Buß­gel­dern geahn­det (2022: 490.101). Der Löwen­an­teil der Fälle ent­fiel auch 2023 auf die Rege­lun­gen für die Benut­zung lega­ler Park­plätze, wie z. B. Höchst­park­dau­ern oder Park­schein­pflich­ten. Hier setz­ten sich 168.180 (2022: 166.634) Men­schen über Vor­schrif­ten hin­weg und bil­de­ten damit einen typi­schen Anlass dafür, dass sich nach­fol­gende Ver­kehrs­teil­neh­mer ord­nungs­wid­rig ver­hiel­ten und auf ille­gale Park­plätze wie z.B. Geh- oder Rad­we­gen aus­wi­chen. Dies waren 60.189 (2022: 74.259) Ver­fah­ren. Ver­stöße gegen die Bevor­rech­ti­gung für Men­schen mit Behin­de­run­gen wur­den 5.371 fest­ge­stellt (2022: 6.414). Hier scheint der ver­schärfte Buß­geld­ka­ta­log erste Wir­kung zu zeigen.

Ord­nungs­de­zer­nen­tin Britta Zur: “Auch wenn die Zah­len in eini­gen Berei­chen leicht zurück­ge­gan­gen sind, liegt die Zahl der Ver­kehrs­ver­stöße in der Stadt immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Dabei muss klar sein: Zu schnell fah­ren oder das Zupar­ken von Rad- und Geh­we­gen sind keine Kava­liers­de­likte, son­dern wirk­lich gefähr­lich für andere Ver­kehrs­teil­neh­mer. Es ist daher wich­tig, dass wir auch die Ver­kehrs­über­wa­chung per­so­nell wei­ter ver­stärkt haben. Ich danke den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen für ihren Ein­satz bei Wind und Wet­ter für die Ver­kehrs­si­cher­heit in der Landeshauptstadt.”

Car­sha­ring und Elektromobilität
Die Umge­stal­tung des öffent­li­chen Raums und der damit ver­bun­de­nen Umwand­lung von “rei­nen” Park­plät­zen in Car­Sha­ring-Sta­tio­nen, Lade­plätze für E‑Fahrzeuge und sons­ti­gen Funk­ti­ons­flä­chen für die Mobi­li­täts­wende ver­än­dert das Stadt­bild wei­ter. So gibt es in Düs­sel­dorf der­zeit 55 Car­Sha­ring-Sta­tio­nen, 7 Mobi­li­täts­sta­tio­nen mit stei­gen­der Ten­denz, und auch im Aus­bau der Lade­infra­struk­tur liegt Düs­sel­dorf mit nun­mehr 650 Lade­säu­len wei­ter­hin an der Spitze in NRW (“Lade­haupt­stadt Düs­sel­dorf”). Auf Park­plät­zen für elek­trisch betrie­bene Fahr­zeuge wur­den 6.355 Fahr­zeuge (Vor­jahr = 2.338) kos­ten­pflich­tig ver­warnt und 1.034 Fahr­zeuge abge­schleppt. Der deut­li­che Anstieg ist dem Aus­bau der E‑Ladesäulen Infra­struk­tur geschul­det und der damit ein­her­ge­hen­den Inten­si­vie­rung der Kon­trol­len. Im Jahr 2023 wur­den auf den für Car-Sha­ring-Fahr­zeu­gen vor­ge­hal­ten Flä­chen 2.425 (Vor­jahr 4.821 Fahr­zeuge) kos­ten­pflich­tig ver­warnt und bei 191 (Vor­jahr = 714 Fahr­zeu­gen) eine Abschlepp­maß­nahme ein­ge­lei­tet. Der deut­li­che Rück­gang ist dar­auf zu füh­ren, dass die Funk­ti­ons­flä­chen mit­tels Pik­to­gramm ver­deut­licht wur­den und auch unter dem Ver­kehrs­zei­chen der jeweils nut­zungs­be­rech­tigte Anbie­ter erwähnt wird und diese somit deut­li­cher erkenn­bar sind.

Dritt­an­zei­gen
Von den gesam­ten Ver­fah­ren wur­den 26.261 (Vor­jahr: 31.586) auf Anzei­gen von Bür­gern ein­ge­lei­tet. Hauptär­ger­nis aus Bür­ger­sicht ist das Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen, das 11.013-mal Anlass zu Dritt­an­zei­gen bot. Auf Platz 2 folgt bei den Dritt­an­zei­gen das abso­lute Halt­ver­bot (Zei­chen 283) mit 4.223 Fäl­len. Das ord­nungs­wid­rige Par­ken im Kreu­zungs- und Ein­mün­dungs­be­reich, sowie vor oder auf Fuß­gän­ger­über­we­gen wurde 2.300-mal angezeigt.

Her­kunft
Die Hälfte aller Ord­nungs­wid­rig­kei­ten im ruhen­den Ver­kehr betrifft Kraft­fahr­zeuge aus Düsseldorf.

Abschlepp­fälle
In 11.277 Fäl­len (2022: 13.073) wur­den die Kraft­fahr­zeuge so abge­stellt, dass sogar Abschlepp­maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den muss­ten. Wie in den Vor­jah­ren waren die Gründe in den meis­ten Fäl­len miss­bräuch­lich genutzte Schwer­be­hin­der­ten­park­plätze und die Nicht­be­ach­tung mobi­ler Halt­ver­bots­zo­nen, wie sie etwa anläss­lich von Bau­ar­bei­ten oder Umzü­gen ange­ord­net wer­den. Aber auch das Frei­hal­ten von Car­Sha­ring- und Elek­tro­park­plät­zen gehört mitt­ler­weile zum prio­ri­sier­ten Über­wa­chungs­auf­trag der Verkehrsüberwachung.

Ein­nah­men
Nach aktu­el­len Schät­zun­gen wird sich die Gesamt­summe der Geld­bu­ßen und Ver­wal­tungs­ge­büh­ren für 2023 auf rund 28,7 Mil­lio­nen Euro (13,8 Mil­lio­nen Euro im Bereich der Geschwin­dig­keits- und Rot­licht­über­wa­chung und 14,9 Mil­lio­nen Euro im Bereich des ruhen­den Ver­kehrs) belau­fen (2022: 30,2 Mil­lio­nen Euro) — noch sind aller­dings nicht alle Ver­fah­ren abge­schlos­sen. Die Ein­nah­men aus den Gebüh­ren für ein­ge­lei­tete Abschlepp­maß­nah­men lie­gen bei rund 850.000 Euro. Dem ste­hen im Haus­halts­plan Aus­ga­ben für Per­so­nal und Mate­rial in einer Höhe von rund 12 Mil­lio­nen Euro gegenüber.

Hin­ter­grund
Die städ­ti­sche Ver­kehrs­über­wa­chung ist ein Sach­ge­biet der Abtei­lung Außen­dienste und beschäf­tigt der­zeit 155 Dienst­kräfte. Ihr obliegt die Über­wa­chung des ruhen­den Stra­ßen­ver­kehrs sowie die Geschwin­dig­keits- und Rot­licht­über­wa­chung. Die Mit­ar­bei­ter gehen ihrer Arbeit zu Fuß, per Fahr­rad, Motor­rol­ler oder Auto im gesam­ten Stadt­ge­biet nach.

Der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) als zwei­ter Außen­dienst ach­tet neben dem Bür­ger­ser­vice auf die Ein­hal­tung sons­ti­ger Vor­schrif­ten wie zum Bei­spiel der Düs­sel­dor­fer Stra­ßen­ord­nung, der Son­der­nut­zungs­sat­zung, des Lan­des­hun­de­ge­set­zes oder des Landesimmissionsschutzgesetzes.

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