
Ordnungsamt kontroliert Badeverbot im Rhein © Lokalbüro
Das Baden im Rhein bleibt in Düsseldorf verboten – und die Stadt lässt diese Regel nicht nur auf dem Papier stehen. Seit August 2025 gilt entlang des gesamten Düsseldorfer Rheinufers ein Badeverbot in der Bundeswasserstraße, das per ordnungsbehördlicher Verordnung erlassen wurde. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Am vergangenen Wochenende hat das Ordnungsamt die Uferbereiche der Stadt mehrfach kontrolliert.
Die Bilanz der Einsatzkräfte: 234 Menschen wurden präventiv über das Verbot belehrt, in fünf Fällen leiteten die Ordnungshüter ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Auch die Feuerwehr Düsseldorf war am Wochenende gefordert. Zweimal rückten die Einsatzkräfte mit dem Stichwort „Person im Rhein” aus.
Was genau unter das Verbot fällt, ist in der Verordnung klar geregelt. Als Baden gilt demnach das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs‑, Sport- oder Freizeitzwecken. Damit sind insbesondere Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser gemeint.
Um auf die Gefahr aufmerksam zu machen, hat die Stadt entlang des Flusses rund 70 Hinweisschilder aufgestellt. Sie warnen mit Piktogrammen und kurzen Texten in fünf Sprachen – Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch – vor der Lebensgefahr, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht. Für den Ernstfall sind auf den Schildern zudem die Notrufnummer sowie der jeweilige Rheinkilometer vermerkt, damit Rettungskräfte im Notfall schnell und präzise zum Einsatzort finden. Ergänzend enthalten die Schilder Verhaltenshinweise, etwa zur Müllentsorgung oder zum Verzicht auf offenes Feuer, die für alle Besucherinnen und Besucher des Rheinufers einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen sollen.
Ganz ausnahmslos gilt das Verbot allerdings nicht. Ausgenommen sind Maßnahmen von Behörden und Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben sowie Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten und Feuerwehr. Auch genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf sind erlaubt. Wer sein Boot zu Wasser lässt oder herausholt, darf dies an den dafür vorgesehenen Stellen tun, ebenso ist kurzzeitiges Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen gestattet. Angler und Watfischer dürfen ihrem Sport ebenfalls weiterhin nachgehen.
Über das Wochenende hat die Stadt zusätzlich über digitale Anzeigetafeln im gesamten Stadtgebiet sowie über ihre Social-Media-Kanäle vor den Gefahren des Schwimmens im Rhein gewarnt.